AGB's
Präambel
Diese AGB sollen einen gerechten Interessenausgleich zwischen Fotograf/Videograf und Kunde schaffen.
I. Definitionen
- Fotografische/Videografische Arbeit: Das Ergebnis einer vom Fotografen/Videografen für den Kunden geleisteten Arbeit gemäß der Vereinbarung.
- Fotograf/Videograf: Die Person, die mit der Durchführung der Arbeit beauftragt ist.
- Kunde: Die Person, die die Arbeit beim Fotografen/Videografen bestellt.
- Parteien: Der Fotograf/Videograf und der Kunde.
- Exemplar: Jede Wiedergabe der Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Träger oder online.
II. Ausführung der Arbeit
- Die Gestaltung der Arbeit liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen, sofern keine schriftlichen Vorgaben des Kunden vorliegen.
- Der Fotograf/Videograf kann Hilfspersonen einsetzen.
- Das erforderliche Equipment wird vom Fotografen/Videografen gestellt.
- Der Kunde stellt sicher, dass die nötigen Orte, Gegenstände und Personen rechtzeitig verfügbar sind.
- Verschiebt der Kunde eine Sitzung weniger als zwei Tage vorher oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, hat der Fotograf/Videograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und eine Entschädigung von 50% des Honorars.
- Diese Regel gilt auch bei witterungsbedingten Verschiebungen.
- Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen/Videografen. Bei Versand der Arbeit gehen die Transportrisiken auf den Kunden über.
- Das vereinbarte Honorar ist zuzüglich MWSt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
III. Haftung des Fotografen/Videografen
- Der Fotograf/Videograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten.
- Mängelrügen sind innerhalb von sechs Werktagen schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die Arbeit als genehmigt.
IV. Verwendung der Arbeit durch den Kunden
- Der Kunde darf die Arbeit nur zu dem vereinbarten Zweck und Zeitraum verwenden. Bei Missbrauch ist eine Entschädigung von 150% des geltenden Tarifs zu zahlen.
- Der Kunde darf Dritten ohne schriftliche Vereinbarung keine Rechte an der Arbeit einräumen.
- Bei der Nutzung ist der Name des Fotografen/Videografen anzugeben. Bei Weglassung ist eine Entschädigung von 50% des geltenden Tarifs zu zahlen.
- Die Bestimmungen des Urheberrechts bleiben vorbehalten.
V. Rechte Dritter
- Der Kunde sorgt dafür, dass fotografierte Personen ihre Zustimmung zur Nutzung gegeben haben.
- Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter der Arbeit entgegenstehen.
- Bei Verletzung dieser Pflichten entschädigt der Kunde den Fotografen/Videografen für alle entstandenen Kosten.
VI. Verwendung der Arbeit durch den Fotografen/Videografen
Der Fotograf/Videograf behält das Recht, die Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios und Ausstellungen.
VII. Referenzen
Der Fotograf/Videograf darf jederzeit auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinweisen, insbesondere in Veröffentlichungen, Ausstellungen und Kundengesprächen.
VIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.
- Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen/Videografen.