AGB's

Präambel

Diese AGB sollen einen gerechten Interessenausgleich zwischen Fotograf/Videograf und Kunde schaffen.

 I. Definitionen

  1. Fotografische/Videografische Arbeit: Das Ergebnis einer vom Fotografen/Videografen für den Kunden geleisteten Arbeit gemäß der Vereinbarung.
  2. Fotograf/Videograf: Die Person, die mit der Durchführung der Arbeit beauftragt ist.
  3. Kunde: Die Person, die die Arbeit beim Fotografen/Videografen bestellt.
  4. Parteien: Der Fotograf/Videograf und der Kunde.
  5. Exemplar: Jede Wiedergabe der Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Träger oder online.

II. Ausführung der Arbeit

  1. Die Gestaltung der Arbeit liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen, sofern keine schriftlichen Vorgaben des Kunden vorliegen.
  2. Der Fotograf/Videograf kann Hilfspersonen einsetzen.
  3. Das erforderliche Equipment wird vom Fotografen/Videografen gestellt.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass die nötigen Orte, Gegenstände und Personen rechtzeitig verfügbar sind.
  5. Verschiebt der Kunde eine Sitzung weniger als zwei Tage vorher oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, hat der Fotograf/Videograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und eine Entschädigung von 50% des Honorars.
  6. Diese Regel gilt auch bei witterungsbedingten Verschiebungen.
  7. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen/Videografen. Bei Versand der Arbeit gehen die Transportrisiken auf den Kunden über.
  8. Das vereinbarte Honorar ist zuzüglich MWSt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

III. Haftung des Fotografen/Videografen

  1. Der Fotograf/Videograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten.
  2. Mängelrügen sind innerhalb von sechs Werktagen schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die Arbeit als genehmigt.

IV. Verwendung der Arbeit durch den Kunden

  1. Der Kunde darf die Arbeit nur zu dem vereinbarten Zweck und Zeitraum verwenden. Bei Missbrauch ist eine Entschädigung von 150% des geltenden Tarifs zu zahlen.
  2. Der Kunde darf Dritten ohne schriftliche Vereinbarung keine Rechte an der Arbeit einräumen.
  3. Bei der Nutzung ist der Name des Fotografen/Videografen anzugeben. Bei Weglassung ist eine Entschädigung von 50% des geltenden Tarifs zu zahlen.
  4. Die Bestimmungen des Urheberrechts bleiben vorbehalten.

V. Rechte Dritter

  1. Der Kunde sorgt dafür, dass fotografierte Personen ihre Zustimmung zur Nutzung gegeben haben.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter der Arbeit entgegenstehen.
  3. Bei Verletzung dieser Pflichten entschädigt der Kunde den Fotografen/Videografen für alle entstandenen Kosten.

VI. Verwendung der Arbeit durch den Fotografen/Videografen

Der Fotograf/Videograf behält das Recht, die Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios und Ausstellungen.

VII. Referenzen

Der Fotograf/Videograf darf jederzeit auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinweisen, insbesondere in Veröffentlichungen, Ausstellungen und Kundengesprächen.

VIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.
  2. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen/Videografen.